Infos zum Stipendium
In die verstärkte Kooperation zwischen Rentenversicherung und Wissenschaft sollen insbesondere auch Nachwuchswissenschaftler einbezogen werden. Das FNA bietet überdurchschnittlich qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, Forschungsvorhaben zu Fragen der Alterssicherung, die zugleich der Erlangung eines akademischen Grades dienen, mittels eines Stipendiums zu finanzieren.
Gefördert werden Promotionsvorhaben aus den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie aus anderen relevanten Fachgebieten, die sich mit Fragen der Alterssicherung befassen und einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion erwarten lassen. Die Laufzeit eines Promotionsstipendiums beträgt 18 bis 36 Monate. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine längere Förderzeit möglich. Die Details dazu finden Sie in unserer Stipendienordnung.
Neben einem monatlichen Grundstipendium in Höhe von 1.550 Euro (inkl. Forschungspauschale) werden Zulagen für Kinder sowie Altersvorsorge gezahlt. Unter bestimmten Bedingungen können auch Reise- und Druckkosten erstattet werden. Näheres regelt die Stipendienordnung.
Voraussetzungen ist die Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule sowie zwei Gutachten promotionsberechtigter Hochschullehrer*innen, welche sich zur Übernahme der fachlichen Betreuung der Arbeit bereit erklären. Die Studien- und Prüfungsleistungen müssen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen; das zur Promotionsberechtigung führende Studium muss zügig durchgeführt worden sein. Eine Teilnahme an den interdisziplinären Graduiertenkolloquien des FNA, die sich an Nachwuchswissenschaftler verschiedener Disziplinen mit alterssicherungsrelevanten Fragestellungen richten, wird erwartet.
Gefördert werden auch Nachwuchswissenschaftler, die eine Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation zur Erlangung der Berufbarkeit auf eine Professur anstreben (Post-doc).
Anträge
Die Stipendienanträge werden durch den FNA-Beirat begutachtet. Dieser berät die Gremien der Deutschen Rentenversicherung Bund bei der Vergabe der Fördermittel.
Förderanträge für ein Stipendium die jetzt abgegeben werden, werden auf der FNA-Beiratssitzung 2/2025 am 4. Juli 2025 beraten. Der letzte Termin für die Abgabe eines vollständigen Antrags für diese Sitzung ist der 31.03.2025. Danach eingehende Anträge werden dann in der Sitzung des FNA-Beirats Anfang 2026 beraten.
Wir bitten Sie den Antrag in Deutsch zu stellen. Wir möchten das kurz begründen: Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine selbstverwaltete Körperschaft. Wir fördern damit im Auftrag der Selbstverwaltung, also im Auftrag der Versicherten, der Beitragszahler und Rentner. Die Selbstverwaltung hat ein großes Interesse daran, dass sich die Themen der Alterssicherung in der breiten gesellschaftlichen Debatte in Deutschland wiederfinden. Dafür ist es hilfreich, wenn die Debattenbeiträge, in deutscher Sprache vorliegen, da sie so leichter Eingang in die öffentliche Debatte finden.
Unsere Anschrift:
Unsere E-Mail-Adresse:
FNA@drv-bund.de