Deutsche Rentenversicherung

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Grundsicherungsleistungen im Alter

Dr. Oliver Ehrentraut (Prognos), Prof. Dr. Uwe Fachinger (Universität Vechta)

Aufgrund des Äquivalenzprinzips entsprechen in der gesetzlichen Rentenversicherung die Leistungen grundsätzlich den entrichteten Beiträgen, sodass in der Regel derjenigen eine hö-here Rente erreichen, die insgesamt mehr Beiträge entrichtet haben. Dieses Prinzip kann im Fall der Grundsicherungsbedürftigkeit durchbrochen werden. Etwa wenn aufgrund der voll-ständigen Anrechnung der gesetzlichen Rente bei der Grundsicherung im Alter und bei Er-werbsminderung die erworbenen Rentenanwartschaften das Alterseinkommen gegenüber jemand, der nie Beiträge gezahlt hat, nicht merklich erhöhen.

Vor dem Hintergrund befinden sich in der aktuellen Diskussion eine Vielzahl an Vorschlägen, die darauf abzielt, die Einkommenssituation im Alter bedürftiger Beitragszahler gegenüber bedürftigen Nicht-Beitragszahlern zu verbessern. Sie basieren auf dem Ansatz, einen Teil der erworbenen Rentenansprüche von der Anrechnung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auszunehmen. Das vorliegende Gutachten untersucht dazu vier konkrete Vorschläge bzw. Umsetzungsvarianten (Verdi/ SoVD; Mandler, Prognos, SGB XII) und quan-tifiziert die jeweiligen fiskalischen Effekte. Ausgehend von der aktuellen Situation im Status quo zeigt die Studie die potenziellen Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte - die sich daraus ergeben, dass Teile der eigenen Alterseinkommen auf die bedarfsgeprüfte Grundsi-cherungsleistung nicht angerechnet werden - in drei Varianten:
• Fiskalische Mehrkosten für derzeitige Leistungsempfänger und –empfängerinnen,
• fiskalische Mehrkosten unter Berücksichtigung neuer Anspruchsberechtigter und
• fiskalische Mehrkosten unter Berücksichtigung von Personen in „verdeckter Armut“ und -empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Im Ergebnis zeigt sich, dass das Verdi/SoVD-Modell (alle Alterseinkommen: Freibetrag für die ersten 100 Euro, 50 % von 100 bis 200 Euro, 25 % von 200 bis 300 Euro, d.h. max. Freibe-trag von 175 Euro) die Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (2015) am stärksten – um 21 % - erhöht hätte.
Bei dem Modell von Mandler (alle Alterseinkommen: Freibetrag für die ersten 50 Euro, 50 % von 50 bis 100 Euro, 25 % von 100 bis 150 Euro und 10 % ab 150 Euro) und dem SGB XII-Modell (alle Alterseinkommen: 30 % bis zu halben Regelbedarf, d.h. max. 202 Euro) lägen die Mehrkosten im Vergleich zum Status quo 2015 bei 15 bzw. 17 %.
Mehrkosten in Höhe von 15 % wären bei Anwendung des Prognos-Modells (Freibetrag von 15 % auf alle Alterseinkommen) entstanden.
Da sich infolge einer teilweisen Freistellung von Alterseinkommen der Kreis der Anspruchsbe-rechtigten in der Grundsicherung erhöhen würde, lägen die fiskalischen Mehrkosten über de-nen der Basisvariante. Mikrosimulationen auf Basis von SOEP-Daten unter Anwendung des von Prognos entwickelten Steuer-, Sozialversicherungs- und Transfermoduls ergeben eine Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises von 1,11 Mio. Personen beim Ver-di/SoVD-Modell, 1,02 Mio. Personen beim Mandler-Modell, 1,16 Mio. Personen beim SGB XII-Modell und 769 Tsd. Personen beim Prognos-Modell. Unterstellt man ein Inanspruchnah-meverhalten entsprechend dem Status quo, würde die Bezieherzahl zwischen 46 % und 69 % steigen. Bei Berücksichtigung der Simulationsergebnisse hinsichtlich der Leistungshöhe der neu hinzukommenden Leistungsempfänger ergäben sich für das Verdi/SoVD-Modell fiskali-sche Mehrkosten in Höhe von 1,96 Mrd. Euro bzw. einem Kostenanstieg von 33,7 % gegen-über dem Status quo 2015. Das Mandler-Modell würde zu Mehrkosten in Höhe von 1,42 Mrd. Euro (+24,3 %) führen. Die Mehrkosten für eine Umsetzung des SGB XII-Modells würden 1,71 Mrd. Euro (+29,4 %) betragen und für das Prognos-Modell fielen 543 Mio. Euro an Mehrkosten an (+9,3 %).
Noch stärkere Ausgabensteigerung ergäben sich, wenn die Auswirkungen der Leistungsver-änderung auf das Verhalten der bisher in verdeckter Armut lebenden – neben den neuen An-spruchsberechtigten - berücksichtigt würden. Die Effekte der unterschiedlichen Modellvarian-ten variieren. Im Ergebnis würde es bei dem Verdi/SoVD-Modell zu Mehrkosten in Höhe von 3,86 Mrd.Euro bzw. einer Kostensteigerung in der Grundsicherung von 66,4% kommen. Das „günstigste Modell von Prognos würde immerhin noch mit Mehrkosten in Höhe von 1,4 Mrd. Euro (+24,2 %) verbunden sein.