Seit einigen Jahren gibt es von unterschiedlichen politischen Akteuren Überlegungen für eine Aufstockung von Renten langjährig Versicherter mit geringen Rentenanwartschaften. Damit soll erreicht werden, dass langjährig versicherte Geringverdiener/innen im Alter nicht auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind bzw. ein Alterseinkommen oberhalb von deren Niveau erhalten.
Anders als die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine individuelle bedürftigkeitsgeprüfte Leistung, die vom individuellen Bruttobedarf und dem anrechenbaren Einkommen und Vermögen abhängt. Damit folgen Rente und Grundsicherung zwei sehr unterschiedlichen Konzepten. Während die Rente maßgeblich durch die historische Erwerbsbiographie und das Alter bei Rentenzugang bestimmt wird, sind die Leistungen der Grundsicherung (nahezu) ausschließlich von den aktuellen Verhältnissen abhängig.
Im Rahmen des Projekts sollen Niveau und Verteilung der individuellen Bruttobedarfe der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung ausgewertet werden.